Mutmasslicher Wille und Demenz
Darf man einem Menschen mit fortgeschrittener Demenz keine Medikamente geben, weil er vor seiner Erkrankung gegen die Schulmedizin war?
Im Zusammenhang mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz lohnt sich eine fundierte auseinandersetzung mit dem begriff «mutmasslicher Wille». Ein Beitrag von Klaus Peter Rippe dazu findet sich in der Zeitschrift der Sonnweid AG „Sonnweid – das Heft“ , Nr. 3, April 2015.